DER VON-BUSCH-HOF

Der Freinsheimer Von-Busch-Hof in der Zeit der alten Kurpfalz
Hans-Helmut Görtz. Kurzfassung eines gleichlautenden Vortrags, gehalten am 27. April 2003 im Freinsheimer Von-Busch-Hof anläßlich der Jahrestagung der Pfälzisch-Rheinischen Familienkunde e.V.

Vom Rittergut zur Armenstiftung
Der Von-Busch-Hof trägt seinen Namen nach der letzten adligen Besitzerfamilie im 18. Jahrhundert: von Busch. Die Geschichte von Hof und Hofgut reicht freilich sehr viel weiter zurück: urkundlich zumindest bis 1553. Doch wird man kaum fehlgehen, wenn man die Anfänge in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, wenn nicht sogar noch früher vermutet. Der Von-Busch-Hof teilte sein Geschick über Jahrhunderte mit dem Nagel’schen Hof in der Hauptstraße, waren doch beide Höfe in gleicher adliger Hand. Sie wurden mindestens dreimal gemeinsam veräußert, bis sich ihre Wege schließlich in napoleonischer Zeit trennten, als sie durch Versteigerung in verschiedene Hände gelangten.

Im 13. Jahrhundert war das Dorf Freinsheim mutmaßlich im Besitz der Herren von Bolanden, von denen es wohl im 14. Jahrhundert an die Ritter von Meckenheim überging. Diese waren zusammen mit verwandten und verschwägerten Familien (Kämmerer von Worms, Hund von Saulheim, von der Wittenmuhle) Inhaber von Burg und Gericht. Im Jahr 1406 übergab Gerhard von Meckenheim die Hälfte seines Anteils an Freinsheim dem Pfalzgrafen bei Rhein, der damals als Ruprecht I. deutscher König war, und erhielt ihn als kurpfälzisches Lehen zurück. Damit beginnt die kurpfälzische Oberhoheit über Freinsheim.

Es gab zu jener Zeit in Freinsheim nur zwei Adelsgüter, das sogenannte Burglehen, das die Ritter von Meckenheim mit ihren Gemeinern innehatten, und das Gut, das den heutigen von-Busch-Hof und Nagel’schen Hof samt Ländereien umfasste. Wenn von diesem Gut 1553 gesagt wird, dass es ehedem Johann Leyfardt teils von seinen Voreltern ererbt, teils von denen von Meckenheim erkauft habe, so muß das nicht heißen, dass es aus zwei unterschiedlichen Gütern zusammengekauft war, denn die Familien von Meckenheim und Leyfardt von Heppenheim waren miteinander verschwägert und könnten das Gut zunächst in Gemeinschaft besessen haben.

Mit Johann (‚Henne’) Leyfardt von Heppenheim beginnt die Reihe der fassbaren Besitzer. Er war zugleich der bedeutendste seines Stammes. Um 1450 war er Hofmeister des Grafen Hesso von Leiningen. Sein Urenkel Simon Leyfardt von Heppenheim war der letzte männliche Spross seines Geschlechtes.

Nachdem er um 1550 verstorben war, verkaufte seine Tochter Margaretha, verheiratet mit Philipp Marschall von Üben, im Jahr 1553 das väterliche Rittergut in Freinsheim mit den beiden Häusern. Der heutige von-Busch-Hof wird damals im übrigen das “Leufardts-Haus”, sein Weinkeller der “Leufardts-Keller” genannt, während der heutige Nagel’sche Hof durch seine Lage dem Pfarrhof gegenüber charakterisiert wird.

Der Käufer war Peter Nagel von Dirmstein († 1570). Dieser, ursprünglich in fürstbischöflich-wormsischen Diensten, trat in speyerische Dienste über und wurde speyerischer Amtmann des unteren Lauterburger Amtes mit Sitz in Marientraut, einer ehemaligen Burg bei Hanhofen. Peter Nagel von Dirmstein war mit Margaretha von Heppenheim gen. vom Saale verheiratet und hatte mit ihr zahlreiche Kinder, darunter 4 Söhne.
Sein gleichnamiger Sohn Peter Nagel von Dirmstein (1546-1610) übernahm 1573 in der sogenannten Nagel’schen Erbteilung zusammen mit seinem Bruder Heinrich, Domherr zu Speyer, den Freinsheimer Besitz, den er nach Heinrich’s Tod (1601) dann alleine innehatte. Er ist es, der am Nagel’schen Hof in der Hauptstraße 1588 den heute noch erhaltenen Wappenstein mit den Geschlechterwappen seiner Eltern (Nagel von Dirmstein, Heppenheim gen. vom Saale) und seiner Schwiegereltern (Cratz von Scharfenstein, von Schönenburg/Schomburg) errichten ließ. Peter Nagel von Dirmstein, der keine Söhne hatte, verkaufte sein Freinsheimer Rittergut im Jahr 1604 an Hans Wolf zu Eltz.

Hans Wolf Herr zu Eltz stammte aus dem weitverzweigten Hause Eltz und gehörte der reformierten Linie Eltz-Blieskastel-Rodenkirchen an. Er war ein enger Gefolgsmann der pfälzischen Kurfürsten und begleitete 1613 den Kurprinzen Friedrich auf dessen Fahrt nach England, wo dieser seine Braut Elisabeth Stuart abholte. Nachdem Friedrich V. Kurfürst geworden war, machte er Hans Wolf zu Eltz zum kurpfälzischen Amtmann von Lautern (Kaiserslautern). Friedrich V. ließ sich bekanntlich auf das “Böhmische Abenteuer” ein, löste damit den Dreissigjährigen Krieg aus und ging als “Winterkönig” in die Geschichte ein. Hans Wolf zu Eltz musste Kaiserslautern 1621 verlassen, als die Spanier einrückten. Er lebte danach vermutlich in Worms, der Heimatstadt seiner Ehefrau Maria Kämmmerer gen. von Dalberg, und dürfte nach 1640 gestorben sein.

Das Freinsheimer Gut ging an seinen Sohn Philipp Samson und dann an seinen Enkel Johann Adolph über, der 1659 in der Freinsheimer Burg eine Schwägerin des damaligen Burgherren Heinrich von Geispitzheim heiratete. Das Gut blieb in Eltzischem Familienbesitz bis zum Jahr 1737. In diesem Jahr erwarb es der kurpfälzische Vizekanzler Johann Bartholomäus von Busch.